§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Geschäftsbeziehungen zwischen der atec aviation GmbH & Co. KG (Verwender) und ihren Geschäftspartnern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Geschäftspartner, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nur dann und insoweit Bestandteil der Geschäftsbeziehung, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos erfolgt.
(4) Hinweise in diesen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Gewährleistung / Verjährung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Geschäftspartners richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Geschäftspartners gegenüber dem Verwender gilt die Regelung in § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners beträgt bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
(3) Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist auch bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr.
(5) Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Von der Verkürzung der Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(6) Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung der Sache.
§ 3 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Geschäftspartners gegenüber dem Verwender, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Unternehmers im Sinne des § 14 BGB, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 4 Garantie
(1) Eine Garantie des Verwenders wird ausdrücklich nicht gegeben.
(2) Für den Fall, dass der Verwender dem Geschäftspartner Rechte aus einer Garantie des Lieferanten des Verwenders abgetreten hat, ist der Kunde im Falle des Vorliegens von Mängeln verpflichtet, Ansprüche zunächst aus der Garantie des Lieferanten außergerichtlich gegen den Lieferanten geltend zu machen. Erst nach einer erfolglosen außergerichtlichen Inanspruchnahme des Lieferanten ist eine Inanspruchnahme des Verwenders aus Gewährleistungsrechten möglich.
§ 5 Gerichtsstand
(1) Für Streitigkeiten des Verwenders zu Geschäftspartnern, welche ihren allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verwenders, sofern es sich bei dem Geschäftspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(2) Für Streitigkeiten des Verwenders zu Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, welche ihren allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland haben, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz des Verwenders (Kassel, Deutschland).
§ 6 Rechtswahl
(1) Für die Rechtsbeziehungen des Verwenders zu seinen Geschäftspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des jeweiligen Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausgenommen von dieser Rechtswahl sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein einzelner Unterabschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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